REFINANZIERUNG
Sie tragen bereits eine schwere Last - Lesen Sie hier wie sich mein Angebot refinanzieren lässt.
Finanzierung über
die Pflegekasse
Nach § 39 SGB XI kann bei Vorliegen des Pflegegrades 2 bis 5 Verhinderungspflege in Höhe von max. 1612,00 €/a für max. 42 Tage im Kalenderjahr beantragt werden.
Nach § 42 SGB XI kann bei Vorliegen des Pflegegrades 2 bis 5 der halbe Betrag der Kurzzeitpflege zusätzlich zur Verhinderungspflege beantragt werden (i.d.R. 806,00 €). Bei zu Pflegenden bis zum 25. Lebensjahr des PG 4 und 5 erhöht sich der Betrag auf 1.774,00 €.
Finanzierung über
das Bundesteilhabegesetz
Nach § 17 Abs. 2 SGB IX können Leistungen zur Teilhabe auch durch das persönliche Budget beantragt werden. Hierzu besteht Rechtsanspruch. Der Ansprechpartner hierzu ist bei Kindern/Jugendlichen das zuständige Jugendamt und bei Erwachsenen das Sozialamt.Das Persönliche Budget ist dem Pflegegeld gleich gestellt.
Die Kosten für meine Leistungen berechnen sich ganz individuell und sind insbesondere abhängig vom Einsatzort, der Dauer und Häufigkeit. Ich berate ganz transparent zu allen Kosten und bin gern behilflich bei der Beantragung. Schreiben Sie mir.